Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografiedruck für Endkunden

§ 1 Geltung der Bedingungen

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zischen Fotografiedruck, Am Zwickenbach 8, 49324 Melle, vertreten durch den Inhaber Dipl.-Ing. (FH) Oliver Volkmer (nachfolgend Fotografiedruck) und dem Kunden (nachfolgend Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.Fotografiedruck
  • Fotografiedruck erbringt alle Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen insofern diese rechtswirksam in den Vertrag einbezogen worden sind.
  • Das Personal von Fotografiedruck, insbesondere das InfoCenter, ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von den Bestellformularen von Fotografiedruck (unter anderem Interneteingabemasken) oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

§ 2 Vertragsabschluss

  • In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot von Fotografiedruck.
  • Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Fotografiedruck zustande.
  • Fotografiedruck behält sich vor, einzelne Kundenaufträge abzulehnen. Kundenaufträge können insbesondere abgelehnt werden, wenn die Bestellung von den Fotografiedruck vorgegebenen Anforderungen abweicht oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.
  • Aufträge Lieferadressen werden ausschließlich ausschließlich aus Deutschland angenommen.
  • 3 Urheberrechte
  • Fotografiedruck ist nicht Uhrheberin aller auf der Internetseite aufgeführten Bildmaterialien. Ist Fotografiedruck nicht Uhrheberin einzelner Bilder, so sind diese speziell genannt.
  • Die von Fotografiedruck verkauften Produkte dürfen vom Kunden ausschließlich für private Zwecke unbefristet und weltweit genutzt werden. Untersagt ist dagegen eine gewerbliche Nutzung oder ein Weiterverkauf ebenso wie eine Vervielfältigung, Verbreitung öffentliche Zugänglichmachung, Änderung oder Bearbeitung der Produkte.
  • 4 Pflichten des Kunden
  • Die Verarbeitung der Daten erfolgt im wesentlichen technisch automatisiert und ohne manuelle Prüfung und/oder Korrektur durch Fotografiedruck.
  • Der Kunde bestätigt insofern insbesondere, dass
  1. die übersendeten Dateien nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
  2. keine illegalen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen oder pornographischen Vorlagen, Materialien oder Inhalte übersendet werden.
  3. Keine Gesetze zum Schutz der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden.
  4. Die übersendeten Daten keine (Schutz-)Rechte Dritter verletzen; insbesondere Urheber-, Marken oder Persönlichkeitsrechte.
  • 4 Lieferung, Lieferzeiten
  • Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Leistungen von Fotografiedruck innerhalb der in den FAQ’s angegebenen Zeit.
  • Bei vorliegen von durch Fotografiedruck zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei Fotografiedruck beginnt.
  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Fotografiedruck berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  • Bestellungen sowie jegliche Dienstleistungen werden von Fotografiedruck nur dann ausgeführt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen existieren. Zahlungen werden zunächst auf noch offene Forderungen, Zinsen und sonstige Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.

§ 5 Zahlung, Zahlungsbedingungen

  • Der Kaufpreis wird mit Vertragsabschluss sofort fällig und wird im voraus entrichtet. Der Bankeinzug bzw. die Belastung erfolgt mit Abschluss der Bestellung.
  • Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse, Lastschrift, paypal oder paysafe
  • Alle Preise sind als Endkundenpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
  • Wird die Annahme verweigert. so erhebt Fotografiedruck eine Schadenersatzpauschale von € 20,00. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen. der dann zugrunde gelegt wird. Fotografiedruck hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen. der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
  • Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
  • Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis € 1.000.00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an Fotografiedruck oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

§ 6 Preise, Preisänderungen

  • Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  • Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch Fotografiedruck, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Kunden werden pauschal mit einer Gebühr von € 11,90 (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
  • Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet.
  • Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 11,90 (inkl. USt.) zu zahlen. Liegen die vom Fotografiedruck bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.

§ 7 Auftragsausführung/Freigabe durch den Kunden

  • Fotografiedruck führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Kunden angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen von Fotografiedruck angegebenen Dateiformaten (.jpg) anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann Fotografiedruck dem Kunden eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von Fotografiedruck schriftlich bestätigt. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Fotografiedruck zu verantworten sind.
  • Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten von Fotografiedruck. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Fotografiedruck ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

§ 8 Gefahrenübergang – Versand

  • Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergegeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk von Fotografiedruck verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  • Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Fotografiedruck.
  • Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden.

§ 9 Rechte des Kunden wegen Mängeln/Gewährleistung

  • Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen von Fotografiedruck erwarten kann, leistet Fotografiedruck grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
  • Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
  • Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
  • Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Kunden sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt Fotografiedruck keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Fotografiedruck verursacht werden.
  • Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung von Fotografiedruck ausgeschlossen, es sein denn, der Kunde weißt nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
  • Alle Fotografiedruck übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
  • Eine Haftung von Fotografiedruck für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  • Ansprüche wegen Mängel gegen Fotografiedruck stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
  • Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Fotografiedruck, kann der Kunde unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

§ 8 Haftung auf Schadenersatz

  • Schadensersatzansprüche des Kunde wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Ablieferung der Ware Fotografiedruck anzeigt wird.
  • Die Haftung von Fotografiedruck auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von Fotografiedruck wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Kunden, behält sich Fotografiedruck das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Kunde die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
  • Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Fotografiedruck hinweisen und Fotografiedruck unverzüglich benachrichtigen, damit Fotografiedruck seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Fotografiedruck berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 10 Patente/Urheberrechte/Marken

  • Fotografiedruck wird dem Kunden und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/en vom Kunde.
  • Die Freistellungsverpflichtung wie in § 10 (1) benannt, des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Vorraussetzung für die Freistellung ist, dass Fotografiedruck die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand von Fotografiedruck ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
  • Fotografiedruck hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
    • die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder
    • der Kunde einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

  • Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Kunde stellt Fotografiedruck von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

§ 12 Copyright

  • Für von Fotografiedruck im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich Fotografiedruck alle Rechte vor (Copyright). Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Kunde oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Kunden bzw. des Dritten über.
  • Es besteht keine Herausgabepflicht von Fotografiedruck im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

§ 13 Geheimhaltung

  • Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Fotografiedruck im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 14 Daten und Auftragsunterlagen

  • Die vom Kunden aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause von Fotografiedruck gespeichert.
  • Alle vom Kunden eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen. Eine Haftung durch Fotografiedruck für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten (siehe § 9).
  • Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,80 (inkl. MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  • Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück gesendet werden.
  • Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Fotografiedruck Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln.

§ 15 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Fotografiedruck und dem Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.